Als Gleichstellungsbeauftragte wollen Sie dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Sie möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützen, beraten und qualifizieren.
Kein Problem!
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Erhalten Sie Monat für Monat aktuelle, unabhängige und ausgewählte Informationen über rechtliche und politische Entwicklungen. Nutzen Sie Tipps und Erfahrungsberichte von Rechtsanwältin und Gleichstellungsexpertin Inge Horstkötter. Damit Sie keine wichtigen Änderungen und Neuerungen verpassen!
Inge Horstkötter berät als Rechtsanwältin persönlich und in Seminaren seit Jahren Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bei ihrer Arbeit. Die Chefredakteurin von „Gleichstellung im Blick“ beantwortet Ihnen die wichtigsten Fragen zur Gleichstellungsarbeit!
Laut § 29 Abs. 1 Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) steht Ihnen als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die notwendige personelle, räumliche und sachliche Ausstattung zu.
Erfahren Sie hier alle Ihre Anspruchsrechte und Nutzen Sie direkt das Muster-Schreiben „Kostenübernahmeantrag für ein Seminar“ sowie Praxistipps für die Einbindung von Sachverständigen.
In der Ausgabe enthalten ist eine Muster-Dienstvereinbarung zum Thema „Mobbing“, die Sie dem Personalrat als Vorschlag direkt vorlegen können!
Nutzen Sie „Gleichstellung im Blick“ als Ihre zentrale Informationsquelle, um die Interessen Ihrer Kolleg*innen bestmöglich zu vertreten.
Durch diese Hilfe werden Sie Ihre Aufgaben zeitoptimiert und kompetent erledigen und sich damit sicherer in Ihrem Amt als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte fühlen.
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