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Sie sind auch für die Regelungen des AGG zuständig

So machen Sie sich als Gleichstellungsbeauftragte das AGG zu nutze, um für mehr Gleichstellung in der Dienstelle zu sorgen.

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Diskriminierung? Nein Danke!

So machen Sie sich als Gleichstellungsbeauftragte das AGG zu nutze, um für mehr Gleichstellung in der Dienstelle zu sorgen.

Liebe Gleichstellungsbeauftragte, liebe Frauenbeauftragte,

gerade in den heutigen Zeiten ist ein effektiver Diskriminierungsschutz im Arbeitsleben ein Muss für jede Dienststelle. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) liefert hierfür den rechtlichen Rahmen.

Dessen Umsetzung haben Sie in Ihrer Dienststelle zu überwachen – jedenfalls sehen dies die Gesetze in Bezug auf die Geschlechtsdiskriminierung überwiegend in Bund und Ländern vor.

Um Sie bei dieser wichtigen und verantwortungsvollen Aufgabe zu unterstützen, haben wir von „Gleichstellung im Blick“ den Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“ geschaffen. Hierin haben wir fundiert und übersichtlich das für Sie notwendige Wissen und die rechtlichen Grundlagen zusammengetragen. Somit steht einer Umsetzung in Ihrer Dienststelle nichts mehr im Weg. 

Diese Themen haben wir auf 12 Seiten kompakt für Sie aufbereitet:  

  • Sie sind auch für die Regelungen des AGG zuständig
  • Diese Benachteiligungen definiert das AGG ➡ inklusive Checklisten und Übersichten
  • Diese Rechte haben Beschäftigte, wenn sie nach dem AGG benachteiligt wurden ➡ inklusive Muster-Schreiben und Übersicht
  • Benachteiligung führt zu Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen ➡ inklusive Muster-Schreiben
  • Dienststellenleitung muss präventiv tätig werden ➡ inklusive Checkliste und Übersicht
  • Nutzen Sie Ihre Initiativrechte zur Umsetzung des AGG ➡ inklusive praktischer Übersicht und Muster-Initiativantrag
  • So können Sie reagieren, wenn Sie einen Verstoß nach dem AGG feststellen ➡ inklusive 2 Musterschreiben

Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, warum es das AGG neben den Frauengleichstellungsgesetzen des Bundes und der Länder überhaupt gibt?

Dies hat folgenden Hintergrund: Die Frauengleichstellungsgesetze kennen zwar auch das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung, das AGG ist hier aber noch konkretisierend und weitergehend. Sie können sich als Gleichstellungsbeauftragte auf einen Verstoß gegen das AGG berufen und sind insoweit dafür auch zuständig. Das Wichtige aber ist, dass die Beschäftigten sich auf die Sanktionen des AGG berufen können. Wie, das erfahren Sie in unserem Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“ .

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Hierbei unterstützt Sie „Gleichstellung im Blick“

Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wollen Sie dazu beitragen, dass Frauen und Männer eine gleichwertige Stellung in der Gesellschaft haben. Sie möchten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessern und Frauen in ihrem beruflichen Fortkommen unterstützen, beraten und qualifizieren. Mit „Gleichstellung im Blick“ setzen Sie einen wichtigen Grundstein, um diesem Ziel nahe zu kommen.

„Gleichstellung im Blick“ ist DER Informationsdienst rund um Ihre Tätigkeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte

Erhalten Sie Monat für Monat von Rechtsanwältin und Chefredakteurin Inge Horstkötter ausgewählte relevante und vor allem rechtssichere Informationen rund um Ihre Tätigkeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Das gefällt unseren Leser*innen an „Gleichstellung im Blick“ besonders:

„Zeitnahe, detaillierte Informationen, Übersichtlichkeit, stets relevante Themen, Mustervorlagen.“

„Die immer wieder sehr hilfreichen Artikel, inklusive Musterschreiben. So gesehen, von der ersten bis zur letzten Seite alles top. Daumen hoch für diese Arbeitshilfe!!!“

„die Beispiele und die rechtlichen Grundlagen.“

„Die Praxisbezogenheit und die Musteranschreiben.“

„Die gewählten Themenbereiche sind sehr übersichtlich und gut aufgeführt und ausgearbeitet.“

„Stets aktuelle Themen. Abwechslungsreich und absolut nah an den erlebten Situationen. Klar, knapp und sehr gut verständlich.“

„Immer aktuell unterwegs!!!!!!!“

Bei uns erhalten Sie unter anderem:

  • Tipps aus der Praxis
  • Erfahrungsberichte aus der Lebenswirklichkeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten
  • rechtliche und politische Informationen zu aktuellen Entwicklungen
  • aktuelle Urteile inklusive Fazit und Handlungsempfehlung
  • Muster-Schreiben und -Initiativanträge
  • Checklisten und Übersichten
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Was Sie von Gleichstellung im Blick erwarten dürfen

Wenn Sie Abonnent*in von „Gleichstellung im Blick“ sind, profitieren Sie neben den Inhalten des Informationsdienstes von vielen weiteren Serviceleistungen.

  1. Im Jahr 12 monatlich erscheinende Ausgaben
    Aktuell, rechtssicher, kompakt und relevant aufbereitet für minimalen Leseaufwand und maximales Wissen.

 

  1. Im Jahr 6 Themenausgaben  
    Freuen Sie sich auf Ausgaben, die sich jeweils nur einem einzigen wichtigen Thema widmen. Z.B. „Berufsrückkehrer*innen unterstützen“, „Rollenklischees durchbrechen“ oder „Soft Skills im Amt“ und viele mehr.
  1. Einen Jahresindex in digital und print jeweils mit der Januarausgabe eines jeden Jahres

    Um Ihnen das Finden und Nachschlagen der zahlreichen Beiträge so leicht wie möglich zu machen, erhalten Sie einmal jährlich einen digitalen Jahresindex als Browserlink sowie einen gedruckten Print-Index. Beides ermöglicht Ihnen das schnelle Finden von Beiträgen aus einem ganzen Jahr „Gleichstellung im Blick“.
    Über eine praktische Suchfunktion finden Sie schnell die Information, die Sie interessiert. Alle Beiträge sind alphabetisch sortiert und nach Ausgaben gegliedert.
    Des Weiteren erhalten Sie die Top-Downloads des Jahres mit allen Mustern und Checklisten zum direkten Verwenden und Bearbeiten an Ihrem PC.

  1. Ihr persönlicher Premiumbereich

    Hier finden Sie alle Muster-Schreiben, Muster-Initiativanträge, Checklisten und Übersichten aus Ihren Ausgaben im Word-Format. Somit können Sie diese schnell und einfach auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden, oder direkt nutzen.

  1. Telefonische Expertinnensprechstunde

    Einmal pro Monat haben Sie die Möglichkeit, sich telefonisch mit der Chefredakteurin Inge Horstkötter über eine konkrete Fragestellung in Ihrer Dienststelle auszutauschen. Die Telefonnummer und den genauen Termin geben wir in den Ausgaben bekannt.

  1. Netzwerktreffen1

    Mindestens einmal pro Jahr findet ein Netzwerktreffen statt. Hierzu laden wir alle Leser*innen herzlich ein, um sich zu einem bestimmten Thema mit Gleichgesinnten auszutauschen.

  1. Urkunde

    Am Ende eines jeden Jahres erhalten Sie eine für Sie persönlich erstellte Urkunde. Dieses bescheinigt Ihnen die fortwährende Auffrischung gleichstellungsrelevanter Themen.

    Somit können Sie Ihren Kollegen*innen und Ihrer Dienststellenleitung schwarz auf weiß belegen, dass Sie stets dafür sorgen, auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung und der politischen Entwicklung zu sein. So erhalten Sie endlich die Anerkennung, die Sie in Ihrem Amt verdienen!

Gleichstellung im Blick

 

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Das sind die Konditionen für Gleichstellung im Blick

„Gleichstellung im Blick“ erscheint mit insgesamt 19 Ausgaben und einem digitalen Jahresindex pro Jahr zu einem Preis von je 22,95 € zzgl. MwSt. und Versandkostenanteil. 

Die genannten Serviceleistungen wie der Premiumbereich, die Expertinnensprechstunde oder das Netzwerktreffen gehören ausdrücklich nicht zum Abonnementumfang, werden jedoch nicht gesondert in Rechnung gestellt. Wir behalten uns daher vor, diese Serviceleistungen ganz oder teilweise wieder einzustellen.

Lassen Sie sich noch heute die aktuellste Ausgabe von „Gleichstellung im Blick“ per Post senden und lesen Sie uns 14 Tage kostenfrei probe. Mit Ihrer Anforderung sichern Sie sich gleichzeitig den Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“ zum Herunterladen als PDF.

Wenn wir Sie nicht überzeugen können

Entspricht „Gleichstellung im Blick“ wider Erwarten nicht Ihren Vorstellungen, genügt eine kurze Rückmeldung innerhalb der 14 Tage per E-Mail oder Telefon und alles hat sich für Sie erledigt. Die Kontaktdaten erhalten Sie selbstverständlich mit dem Bestätigungsschreiben und mit Ihrer kostenfreien Ausgabe. Die kostenfreie Ausgabe und der Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“ verbleiben in Ihren Händen. Bitte senden Sie nichts an uns zurück.

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Das Redaktionsteam

Inge Horstkötter, Rechtsanwältin und Chefredakteurin

Bereits seit 1992 bin ich als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Auf folgende Schwerpunkte habe ich mich spezialisiert:

  • Frauengleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht
  • öffentliches Dienstrecht
  • Arbeitsrecht

Ich vertrete Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte vor Gericht und schule sie im Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsrecht sowie im Arbeitsrecht. Seit der Geburtsstunde von „Gleichstellung im Blick“ im Februar 2011 fungiere ich außerdem als Chefredakteurin. Viele Themen und Fragen, die in meinen Seminaren entstehen, finden Sie in unserem Informationsdienst  „Gleichstellung im Blick“ wieder.

Janika Kunz, Rechtsanwältin und Autorin

Mein Name ist Janika Kunz. Ich arbeite als selbstständige Rechtsanwältin. Meine Tätigkeitsschwerpunkte bilden u.a. das Frauengleichstellungs- sowie Antidiskriminierungsrecht und das öffentliche Dienstrecht (insbesondere Beamtenrecht). Während meiner juristischen Ausbildung war ich bereits Teil des Kanzleiteams von Inge Horstkötter und verfasste Artikel für „Gleichstellung im Blick“. Auch heute arbeiten wir noch eng in Kooperation zusammen und ich führe mittlerweile ebenfalls Schulungen für Gleichstellungsbeauftragte durch.


Maximilian Schmidt, Autor

Mein Name ist Maximilian Schmidt und ich studiere Politikwissenschaft im Master. Dabei befasse ich mich vor allem mit Themen rund um die internationalen Beziehungen, dem Feminismus und dem Erstarken des Rechtspopulismus.

Seit März 2021 unterstütze ich in der Kanzlei Horstkötter das Redaktionsteam des Informationsdienstes „Gleichstellung im Blick“. Ich recherchiere neue Themen und schreibe eigene Artikel aus einer politikwissenschaftlichen Perspektive.


Linda Berzen, Produktmanagerin

Mein Herz schlägt seit mehr als 10 Jahren für „Gleichstellung im Blick“. Auf meinem Schreibtisch laufen die Fäden der Redaktion zusammen. Ich organisiere die Netzwerktreffen, habe immer ein offenes Ohr für unsere Leser*innen und gebe jeden Tag mein Bestes, dass wir Ihnen pünktlich die Inhalte liefern, die Sie wirklich interessieren. Auch die Vermarktung des Informationsdienstes fällt in meinen Aufgabenbereich. Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Kritik haben, freue ich mich über eine Nachricht an redaktion@gleichstellung-im-blick.de.


„Gleichstellung im Blick“ zeigt Ihnen kurz und prägnant,

  • wie Sie aktuelle Urteile und Gesetze in Ihre Arbeit einbeziehen,
  • wie Sie in der Dienststelle Ihre Mitwirkungsrechte geltend machen,
  • wie Sie den Frauenförder- und Gleichstellungsplan durchsetzen,
  • wie Sie eine angemessene Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes einfordern und
  • wie Sie durch gekonntes Selbstmarketing Ihre Position stärken.

Durch „Gleichstellung im Blick“ sind Sie fachlich immer auf dem neuesten Stand. Das gibt Ihnen absolute Sicherheit für Ihr Amt als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

 

„Gleichstellung im Blick“ gehört zur Pflichtausstattung für Sie als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.
Die Kosten hierfür trägt Ihre Dienststellenleitung
laut § 29 Abs. 1 BGleiG
Einen Muster-Antrag zur Kostenübernahme finden Sie im Premiumbereich unter www.premium.vnr.de

 
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Jetzt kostenlos testen!

Das Konzept von „Gleichstellung im Blick“ ist einfach, aber sehr effektiv. Es bietet Ihnen

  • ein klar gegliedertes Layout und eine einfache Lesbarkeit,
  • sofort anwendbare Praxis- und Expertinnen-Tipps für Ihre Gleichstellungsarbeit,
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die schnelle Umsetzung von gleichstellungsrelevanten Themen,
  • aktuelle Urteile zur Gleichstellung mit Fazit und Tipps,
  • bewährte Muster-Formulare, -Schreiben und Initiativanträge für die Korrespondenz mit der Dienststelle, dem Personalrat etc.,
  • Tipps für die Organisation Ihrer Gleichstellungsarbeit, die Ihnen viel Zeit sparen sowie
  • Praxis-Checklisten, anhand derer Sie prüfen können, ob Sie auch nichts vergessen haben

Die vielen Tipps und konkreten Handlungsanweisungen helfen Ihnen, Ihre Aufgaben schneller zu erledigen. 

Dadurch gewinnen Sie zeitlichen Raum für die Vorbereitung von Seminaren, die Durchführung von Fortbildungen oder Ihre eigene Weiterbildung.

Als Dankeschön für Ihre Testanforderung erhalten Sie zusätzlich den Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“ als PDF-Download.

In diesem Spezial-Report lesen Sie unter anderem:

  • den ausführlichen Hinweis: „Aufgrund des Geschlechts“ heißt nicht „gegenüber dem anderen Geschlecht“
  • Beispiele für mittelbare und unmittelbare Benachteiligungen
  • So sieht das Beschwerderecht aus
  • die Ausführung zu: Entschädigungsansprüche müssen innerhalb von 3 Monaten eingeklagt werden
  • die Übersicht zu: Präventive Maßnahmen nach dem AGG
  • den Muster-Initiativantrag: Initiativantrag zum Schutz vor Diskriminierung durch Dritte
  • das Muster-Schreiben: Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung
  • das Muster-Schreiben: Einspruch - Diskriminierung nach dem AGG (Bundesbehörde)
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Jetzt kostenlos testen!

So profitieren Sie von Ihrem Informationsdienst „Gleichstellung im Blick“:

Mit Ihrem „Ja“ zum Probelesen stellen Sie die Weichen für mehr Rechtssicherheit und Zeitersparnis bei Ihrer Arbeit als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte.

Profitieren Sie von diesen praxisgerecht aufeinander abgestimmten Servicekomponenten unseres einzigartigen Informationsdienstes:

  1. Jede monatlich erscheinende Ausgabe mit allen für Sie wichtigen aktuellen Informationen aus Recht, Politik und Gesellschaft hält Sie immer auf dem aktuellen Wissensstand.
  2. Die 6 Themenausgaben pro Jahr informieren Sie umfassend zu ausgewählten, für Sie besonders wichtigen Wissensgebieten.
  3. Ihr exklusiver Premiumbereich hält zeitsparende, praxisorientierte und rechtssichere Arbeitshilfen für Sie bereit.
  4. In der telefonischen Expertinnensprechstunde erhalten Sie individuelle Antworten auf Ihre persönlichen Fragen.
  5. Der Jahresindex in digital und print ermöglichen eine komfortable Suche und blitzschnelle Ergebnisse.
  6. Netzwerktreffen1 erweitern Ihr Wissen und ermöglichen Ihnen den persönlichen Austausch.
  7. Ihr persönliches Leser*innen-Zertifikat weist Ihren aktuellen Wissensstand nach. 

Nutzen Sie „Gleichstellung im Blick“ als Ihre zentrale Informationsquelle, um die Gleichstellung in Ihrer Dienststelle bestmöglich voranzutreiben. Fühlen Sie sich zu jeder Zeit und in jeder Situation gut beraten und informiert.

Überzeugen Sie sich in Ihrem kostenlosen 14-Tage-Probezeitraum, wie der Informationsdienst „Gleichstellung im Blick“ Sie bei Ihrem wichtigen Ehrenamt unterstützt.

Das alles erhalten Sie mit der Bestellung Ihrer Probeausgabe:

Eine Gratis-Ausgabe von „Gleichstellung im Blick“

Ich erhalte die aktuelle Ausgabe von „Gleichstellung im Blick“ kostenlos zum Probelesen direkt auf meinen Schreibtisch. Diese Ausgabe darf ich auf jeden Fall behalten.

Der Spezial-Report „Effektiver Diskriminierungsschutz mit dem AGG“

Mit diesen Handlungsmöglichkeiten können Sie Ihre Kolleg*innen gezielt unterstützen.

1) Das Netzwerktreffen ist für Abonnent*innen kostenfrei. Einzig eventuell anfallende Reisekosten müssen aus eigenen Mitteln finanziert werden.

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