Mit diesem einen Klick ist Schluss damit, dass Sie übergangen werden.
Und stattdessen immer unverzüglich ins Boot geholt werden, wenn Sie zu beteiligen sind.
Doch diese Rechte als Gleichstellungsbeauftragte – und somit als Einzelkämpferin – immer wieder neu einfordern, kostet Zeit und Energie.
„Gleichstellung im Blick“ macht auch damit Schluss!
Und zwar bei diesen typischen Beteiligungssituationen, ... wie z. B. den personellen Angelegenheiten:
- Bei Beurteilungen und Zeugnissen achten Sie darauf, dass sie fair und diskriminierungsfrei formuliert sind. Etwa wenn Sie verhindern, dass eine Mitarbeiterin wegen ihrer Elternzeit eine schlechtere Bewertung erhält.
- Sie begleiten den gesamten Prozess von der Stellenausschreibung bis zur Einstellung, um Chancengleichheit sicherzustellen: Zum Beispiel dann, wenn Sie auf eine geschlechtergerechte Formulierung bestehen und so mehr qualifizierte Bewerberinnen erreichen.
- Bei Aufhebungsverträgen und Kündigungen prüfen Sie, ob gleichstellungsrechtliche Aspekte beachtet werden. „Gleichstellung im Blick“ zeigt Ihnen, wie Sie korrekt eingreifen, weil einer Mitarbeiterin mit Pflegeverantwortung ohne Rücksicht auf ihre Situation gekündigt werden soll.
- Bei Beurteilungen sorgen Sie dafür, dass keine unbewussten Vorurteile Frauen oder Elternteile benachteiligen. Dazu erfahren Sie, wie Sie auf eine objektivere Bewertungspraxis drängen.
- Sie setzen sich dafür ein, dass Anträge auf Elternzeit, Teilzeit oder Beurlaubung nicht benachteiligt werden. Dazu bekommen Sie Urteile und Gesetzesfundstellen, mit denen Sie z. B. einer Kollegin helfen, trotz anfänglicher Ablehnung eine familienfreundliche Arbeitszeit zu erhalten.
- Im Rahmen von Präventionsverfahren und betrieblichen Eingliederungsmanagements können Sie Betroffene individuell und diskriminierungsfrei unterstützen: Etwa indem Sie einer Mitarbeiterin nach längerer Krankheit einen passenden Arbeitsplatz vermitteln.
- Sie prüfen Personalentwicklungskonzepte und die Auswahl für Fortbildungen auf Chancengleichheit: Etwa wie Sie dafür sorgen, dass auch Teilzeitkräfte an wichtigen Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen können.
- Bei Dienstvereinbarungen zu Arbeitszeit, Mobbing oder dem AGG bringen Sie Ihre Expertise ein: Das kann unter anderem eine Passage zum Schutz vor sexueller Belästigung in die Mobbing-Vereinbarung einfügen. Das Muster dazu bekommen Sie in „Gleichstellung im Blick“. Hier Testausgabe anfordern!
- Sie machen den Wert Ihrer Arbeit allen deutlich, indem Sie bei Arbeits- und Pausenzeiten mitwirken und die Bedürfnisse aller Beschäftigten berücksichtigen. So nutzen unsere Leserinnen längst die Möglichkeit, wie wenn Sie flexible Pausenzeiten für Eltern mit Betreuungsverpflichtungen durchsetzen.
- Bei der Vergabe sozialer Vergünstigungen sorgen Sie für transparente und diskriminierungsfreie Kriterien: So können Sie eine gerechtere Verteilung von Zuschüssen für Kinderbetreuung bewirken.
- Sie begleiten die Ausgestaltung der Arbeitsbedingungen, um Benachteiligungen zu vermeiden – dazu zählt die oft übersehene Möglichkeit für ergonomische Arbeitsplätze speziell für Schwangere und ältere Beschäftigte.
- u. v. m.